Der Provider (autoscloud, Am Schlossplatz 1/3, D-76431 Rastatt) stellt Firmenkunden (nachfolgend „Systemnutzer“
genannt) eine Softwarelösung zur Nutzung bereit. Bei dieser urheberrechtlich zu Gunsten des Providers und/oder
seiner Systempartner geschützten Software handelt es sich um eine webbasierte Software.
Der Systemnutzer hat die Softwarelösung geprüft und für seine Aufgabenstellungen und Geschäftsprozesse für voll
umfänglich geeignet gefunden. Der Provider stellt diese Software zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung
bereit. Der Systemnutzer und dessen Anwender (nachfolgend „User“ genannt) möchte die Software als SaaS-Lösung
nutzen. Diese AGB treten ab dem 01.03.2021 in Kraft.
Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragsparteien folgenden Software-as-a-Service (SaaS)-Vertrag
(nachfolgend „Vertrag“ genannt) ab:
- § 1 Geltungsbereich und Leistungspflichten
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(1) Der Provider entwickelt sein Angebot ständig fort, um dem Kunden an die wechselnden
Anforderungen des Marktes angepasste Werkzeuge für einen möglichst profitablen Handel und
Marketing im Internet zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Provider betreibt dazu verschiedene
Plattformen im
Internet. Der Provider stellt seinen Kunden auch zahlreiche Leistungen Dritter zur Nutzung zur
Verfügung (im Folgenden: “Der Drittanbieter” im Singular und “die Drittanbieter” im Plural). Der
Systemnutzer erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die
Vertragssoftware, welche auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen
und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Der
Systemnutzer darf die Anwendung für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und
speichern.
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(2) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach der Wahl des Systemnutzers. Je nach gewähltem
Leistungspaket und
Volumen steht die Überlassung der webbasierten Internetanwendung Software-as-a-Service (SaaS) zur
Synchronisierung von Anzeigen mit gängigen Fahrzeugbörsen wie z.B. mobile.de, AutoScout24.de oder
Facebook Marketplace zur Option.
- § 2 Nutzung
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(1) Für die Nutzung der Software ist eine Registrierung unter vollständiger und wahrheitsgemäßer
Angaben zu der eigenen Person und dem zugehörigen Unternehmen auf der Webseite erforderlich. Die
Registrierung ist ausschließlich gewerblichen Autohändlern vorbehalten. Diese können juristische
Personen oder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder Personengesellschaften sein.
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(2) Das Recht zur Nutzung ist zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzt.
- (3) Der Systemnutzer ist nicht berechtigt, die Software Dritten zugänglich zu machen oder für
geschäftliche Zwecke Dritter zu nutzen.
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(4) Der Systemnutzer haftet für alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Anwendung seiner
Zugangsdaten
stehen, es sei denn er hat seine bestehenden Sorgfaltspflichten nicht verletzt.
- § 3 Haftung
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(1) Der Provider ist verpflichtet, Mängel an der vertragsgegenständlichen Software unverzüglich zu
beheben.
Bei der Mängelbehebung hat der Provider darauf zu achten, dass keine Unterbrechung der Verbindung
zwischen dem Server des Anbieters und dem Systemnutzer eintritt, soweit dies technisch möglich ist. Der
verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
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(2) Der Systemnutzer kann den Provider unverzüglich von aufgetretenen Mängeln schriftlich mitteilen.
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(3) Der Systemnutzer wird den Provider bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und
ihm insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die der Provider zur
Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.
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(4) Der Provider haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zu seinem Server, bei
Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
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(5) Der Provider ist für Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Layouts, Illustrationen) die der Systemnutzer
bereitstellt oder für Inhalte, die sich aus der Nutzung durch Drittanbieter ergeben, nicht
verantwortlich.
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(6) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei
regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
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(7) Im Rahmen von Leistungen, die während der Testphase erbracht werden, ohne dass hierfür eine Vergütung
anfällt, haften wir abweichend von den vorstehenden Regelungen nur für vorsätzliche und grob fahrlässige
Pflichtverletzungen.
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(8) Die Einbindung des von Provider erstellten Website-Impressums und Datenschutzes erfolgt auf eigenes
Risiko, jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
- § 4 Verfügbarkeit
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(1) Die Vertragssoftware steht an sieben Tagen der Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung
(„Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeiten beträgt 99 % im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen
oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von dem Provider liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Während der übrigen Zeiten („Wartungszeiten“)
kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein; es
besteht jedoch kein Anspruch auf Nutzung. Falls in den Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich
werden und die Anwendung deshalb nicht zur Verfügung steht, wird der Provider den Systemnutzer hierüber
nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
- § 5 Vorübergehende Sperrung, Vorbehalt und Kündigung
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(1) Der Provider ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Software vorübergehend zu unterbrechen,
falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der Kunde rechtswidrige Inhalte in dem von
dem Provider überlassener Software speichert oder mit diesen verbreitet.
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(2) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist und/oder eine gerichtliche und/oder
behördliche Entscheidung vorliegt.
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(3) Der Provider ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Vertrages über ein Produkt
berechtigt, wenn der Kunde mit der berechneten zeitabschnittsbezogenen Vergütung für zwei aufeinander
folgende Monate oder mit einem Betrag in Höhe der zeitabschnittsbezogenen Vergütung für zwei Monate in
Verzug gerät.
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(4) Der Systemnutzer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag für die Software kündigen.
Eine
Kündigung erfolgt im Administrationsbereich der Software.
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(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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(6) Nach Ende des Vertrags werden alle importierten und erfassten Daten endgültig gelöscht.
- § 6 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsmethoden
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(1) Nach Ihrer Annahme des Angebots erhält der Provider eine monatliche, pauschale Vergütung. Für die
Produkte gelten die Preise des Providers nach der auf dessen Webseite einzusehenden Preisliste in der
jeweils aktuellen Fassung. Die Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
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(2) Der Systemnutzer erhält entsprechende Rechnungen monatlich und kann im Administrationsbereich der
Software diese ansehen und runterladen.
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(3) Der monatliche Endbetrag wird automatisiert per Lastschrift oder per Online-Bezahldienst eingezogen.
Hierzu stehen dem Systemnutzer die
Zahlung per SEPA, Kreditkarte oder PayPal zur Option.
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(4) Bei Fehlschlagen der Lastschrift sind hieraus resultierende Kosten vom Systemnutzer zu tragen, es
sei denn
er hat den Umstand nicht zu vertreten.
- § 7 Datenspeicherung
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(1) Die Speicherung erhobener Daten findet ausschließlich auf den deutschen Servern von uns beauftragten
Webhoster und deren Dienstleister gemäß der gesondert ausgewiesenen Datenschutzerklärung statt.
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(2) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Nutzerdaten endgültig gelöscht und können
nicht mehr herausgegeben werden.
- § 8 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Systemnutzers
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(1) Der Systemnutzer wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen
Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
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(2) Der Systemnutzer wird die vereinbarte Vergütung stets fristgerecht zahlen.
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(3) Der Systemnutzer ist für die übertragenen Inhalte, insbesondere die Fahrzeuginserate und der
enthaltenen Fahrzeugbeschreibungen selbst verantwortlich. Der Provider übernehmen keinerlei
Verantwortung dafür, dass diese Daten aktuell und fehlerfrei sind und angezeigt werden.
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(4) Um die bestmögliche Leistung zu erzielen, sollte die Software ausschließlich mit den Browsern
Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari ohne Einsatz von funktionseinschränkenden Browser-Plugins
genutzt werden.
- § 9 Änderungen
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Der Provider verpflichtet sich, Preisänderungen dem Systemnutzer so frühzeitig anzukünden, dass er die
Möglichkeit behält, fristlos zu kündigen. Tut er dies nicht obwohl er die Leistungen der Sotfware weiter
in Anspruch nimmt, so wird die Preisänderung mit ihrem Geltungsdatum wirksam.
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Der Provider bleibt vorbehalten, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen nach entsprechender
Ankündigung, welche mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform gegenüber dem Systemnutzer zu
erfolgen hat, zu ändern. Sofern nicht innerhalb dieser zwei Wochen schriftlich widersprochen wird,
gelten die geänderten AGB als akzeptiert.